-
Die Kreuzschwestern
Die St. Hildegardishaus gGmbH – Jugend- und Behindertenhilfe – ist ein Werk, dessen Ursprung und Entwicklung aus der über 160-jährigen Geschichte der Schwestern vom heiligen Kreuz (Kreuzschwestern) hervorgeht.
Mit der neuen Trägerform soll der Fortbestand der unterschiedlichen sozialen Einrichtungen und Aufgaben gemäß dem Grundauftrag „Den Nöten der Zeit entsprechend das Heilshandeln Gottes an den Menschen sichtbar zu machen“ gewährleistet werden.
Bestimmend für alle im Gesellschaftszweck genannten Dienste und Aufgaben ist folgende Grundausrichtung:
- Gemäß dem Evangelium Jesu Christi Voraussetzungen zu schaffen für eine ganzheitliche Lebensentfaltung der uns anvertrauten Menschen
- Handeln im Sinne und Auftrag der römisch-katholischen Kirche
- In dieser Arbeit dem eigenen Leben Sinn geben und so auch denen, mit denen wir leben und arbeiten.
Die von den Kreuzschwestern und Mitarbeitern definierten Ziele und Grundsätze (Leitbild; Anm.: s. „Unser Leitbild“) sind verpflichtend.
Das Unternehmen soll auf der Basis der vorgenannten Identität der Ordensgemeinschaft zugleich wirtschaftlich und zukunftsorientiert sein.
aus: Präambel des Gesellschaftervertrages
Grundsätze
1. Aus unserem Selbstverständnis (Tradition) heraus steht bei uns der Mensch, insbesondere der hilfsbedürftige
Mensch im Mittelpunkt (Fokus) unseres Handelns. Was wir tun und wie wir es organisieren, muss sich danach
richten.2. Der Mensch soll bei uns durch die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, spüren, dass er anerkannt,
angenommen und in seiner Persönlichkeit unterstützt wird.3. Christliche Werte sollen im Alltag erfahrbar werden und Glaubens- und Sinnerfahrungen ermöglichen.
4. Wir achten, fördern und vertreten aktiv Teilhaberechte von Menschen und wirken menschenverachtenden
Strömungen entgegen.5. Wir wollen, dass sich die Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten in wertschätzender Grundhaltung
begegnen, sich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptieren und dass auf diese Weise christliche Dienst- und Lebens-
gemeinschaft entsteht.6. Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich aktiv und loyal mit den Zielen des
Trägers verbinden und bereit sind, die mit ihnen vereinbarten Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus erwarten
wir von unseren leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie den kooperativen Führungsstil als Voraus-
setzung für das Gelingen delegierter Verantwortung zu ihrem Handlungsgrundsatz machen und Vorbilder sind für
die Umsetzung dieser Grundsätze.7. Arbeitsorganisation, Zuständigkeiten und Entscheidungswege regeln wir nach dem Prinzip der Delegation von
Verantwortung. Kommunikation und Information sind für uns unverzichtbar als Grundlage und Werkzeug unseres
Tuns. Wir wollen, jeder aus seiner Verantwortung, uns gegenseitig achten, offen unsere Meinung austauschen und
unsere Entscheidungen transparent machen.8. Gute Dienstleistung basiert auf fachlicher und persönlicher Kompetenz und Qualifzierung. Wir fordern und fördern
die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden, damit sie ihrer Verantwortung mit Blick auf die
Entwicklung der Angebote und Dienste immer besser gerecht werden können.9. In unseren Häusern soll ein bewusster Umgang mit der uns anvertrauten Schöpfung sichtbar sein.
Deshalb entwickeln wir gemeinsam eine ökologisch sinnvolle Praxis.10. Selbstverständlich sind für uns:
Handeln auf der Basis anerkannter Fachlichkeit – die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – die Beachtung der spar-
samen Wirtschaftsführung – die ständige Weiterentwicklung der Einrichtungen und Dienste auf ein zeitgemäßes
Niveau.
Die Einrichtungen und Dienste sollen lebendiger Bestandteil der Gemeinden / der Gesellschaft sein, so dass die
Mitbürgerinnen und Mitbürger sie als zugehörig erkennen und erfahren können.